Skip to main content

Allgemeines zur häuslichen Pflege.

Welche Leistungen kann ich erwarten?

Ziel der häuslichen Pflege ist es, dass Sie so lange wie möglich oder so lange Sie möchten in Ihrer vertrauten Umgebung leben können und nicht in ein Heim oder Krankenhaus gehen müssen. Wir helfen Ihnen und Ihren Angehörigen dabei dieses Ziel zu erreichen und bieten Ihnen alle Leistungen an, die laut Gesetzgeber möglich sind. Wir kommen je nach Bedarf mehrmals in der Woche oder mehrmals täglich zu unseren Patienten nach Hause, pflegen sie, versorgen sie medizinisch, helfen ihnen bei der Hauswirtschaft und/oder begleiten sie auch ausserhalb ihres Hauses oder ihrer Wohnung zum Arzt, ins Konzert oder in die Schule.

In den letzten Jahren haben sich die Voraussetzungen für die häusliche Pflege deutlich verbessert, vor allem durch die zwei so genannten Pflegestärkungsgesetze. 2015 trat das Pflegestärkungsgesetz I in Kraft, 2017 folgt das Pflegestärkungsgesetz II.

Mit den neuen Gesetzen schafft das Bundesgesundheitsministerium die Grundlage dafür, dass pflegebedürftige Menschen künftig noch besser versorgt werden können. Vor allem deren häusliches Umfeld soll gestärkt und pflegende Angehörige sollen entlastet werden. Das Pflegestärkungsgesetz II reformiert zudem die Pflegestufen und passt die Leistungen stärker den Bedürfnissen der Patienten an. Neu ist, dass Pflegebedürftige nicht mehr nur in erster Linie nach ihrer körperlichen Verfassung beurteilt werden, sondern psychische und physische Faktoren gleichberechtigt in die Bewertung eingehen. Damit wird der Gesetzgeber verstärkt Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gerecht, also insbesondere der zunehmenden Zahl an Demenzkranken. 5 Pflegegrade ersetzen fortan die 4 Pflegestufen, die wie folgt umgewandelt werden:

  • Pflegestufe 0 = Pflegegrad 2
  • Pflegestufe 1 = Pflegegrad 2
  • Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz = Pflegegrad 3
  • Pflegestufe 2 = Pflegegrad 3
  • Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz = Pflegegrad 4
  • Pflegestufe 3 = Pflegegrad 4
  • Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz = Pflegegrad 5
  • Härtefall = Pflegegrad 5

Neu hinzu kommt der Pflegegrad 1. Er erfasst Menschen, die die Grundbedingungen für die Pflegestufe 0 bislang nicht erfüllt haben und meist nur in geringem Maße körperlich eingeschränkt sind. Das heißt: In Zukunft haben mehr Menschen Anspruch auf Pflegeleistungen.

 

zurück

 


Häusliche Pflege und ambulante Versorgung.

Von Senioren, Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen.

Sie haben Fragen zur Pflege und Betreuung?

Sie benötigen Unterstützung rund um die Themen Pflegestufen/Pflegegrad?

Sie möchten uns und unser Team persönlich kennenlernen?

Dann vereinbaren Sie jetzt Ihren unverbindlichen Beratungstermin.

Gerne für Sie da. In Lindlar, Engelskirchen und Umgebung.

In einem persönlichen Beratungsgespräch stellen wir gerne das richtige Leistungspaket für Ihre individuellen Bedürfnisse zusammen. Kommen Sie vorbei oder rufen Sie uns einfach zur Terminvereinbarung an!

Wir freuen uns auf Sie!

Cordula Wilkes
Geschäftsführerin
Pflegedienstleitung
exam. Krankenschwester

E-Mail senden

Dario Wilkes
Geschäftsführer
stv. Pflegedienstleitung
exam. Altenpfleger

E-Mail senden

Vereinte Pflegedienste Heidemann GmbH
Kölner Straße 3 | 51789 Lindlar
Parkmöglichkeiten direkt auf der „Bachwiese“ nebenan

Telefon | Lindlar 02266 470200
Telefon | Engelskirchen 02263 801210

Zu Googlemaps

 

Öffnungszeiten
Montag: 8:30–12:00 Uhr | 13:30–15:00 Uhr
Dienstag: 8:30–12:00 Uhr | 13:30–17:00 Uhr
Mittwoch: 8:30–12:00 Uhr | 13:30–15:00 Uhr
Donnerstag: 8:30–12:00 Uhr | 13:30–17:00 Uhr
Freitag: 8:30–13:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.

Termin vereinbaren